Buchungsbedingungen

Ausstattung
Unser Ferienhaus ist u.a. ausgestattet mit Waipu-TV, einer Einbauküche mit Ceranfeld und Bachofen, Senseo Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Kühlschrank mit kleinem Gefrierfach und Staubsauger. Dem Mieter wird ein Schlüssel ausgehändigt, der sich in einem Schlüsseltresor am Eingangsbereich befindet. Den Code für den Schlüsseltresor erhält der Mieter vor Mietbeginn per E-Mail. Der Schlüssel ist bei Abreise wieder in den Schlüsseltresor einzulegen und dieser zu verschließen.

Vertragsschluss
Der Mietvertrag über das vorstehend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, mit Buchungsbestätigung.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbetätigung angegebenen maximalen Personenzahl genutzt werden.

Mietpreis und Nebenkosten
Der angegebene Mietpreis bezieht sich auf die Belegung mit 2 Personen. Je weiterer Person wird ein Aufpreis von 5 € pro Nacht berechnet. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Kosten für die Endreinigung des Mietobjekts werden mit 60,-€ pro Aufenthalt berechnet. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist binnen 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu zahlen, der Restbetrag spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchungsbestätigung und Rechnungserhalt ab Tag 20 vor Reiseantritt, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig.
Für den Aufenthalt in Rotenburg an der Fulda erhebt die Stadt eine Kurtaxe, zu deren Einziehung und Weiterleitung an die Stadt wir als Vermieter verpflichtet sind. Diese ist zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten und beträgt 1,50 € pro Tag und Person in der Hauptsaison und 1,00 € pro Tag und Person in der Nebensaison. Einen Überblick über die Kurtaxe, Saisonzeiten und Ermäßigungen erhalten Sie anhand des Flyers der Stadt Rotenburg an der Fulda.

Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 17.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das Mietobjekt auf etwaige Schäden zu überprüfen und diese spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, sowie Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung oder in Textform gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfreie Stornierung
Rücktritt 6 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt 2 Tage vor Mietbeginn keine Erstattung des Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Beendigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des
Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Beide Parteien bemühen sich jedoch um eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages, ggf. Umbuchung auf einen anderen Mietzeitraum.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. In dem gesamten Haus gilt absolutes Rauchverbot.
Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Ausguss-, Wasch-, Dusch und Toilettenbecken dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Schadensbeseitigung und Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie aller rechtserheblicher Erklärungen bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.

Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Störende Geräusche jeder Art sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.